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Baurecht Versicherung

Bauverordnungen beim Poolbau

Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze zur Errichtung des Pools. Hier eine Übersicht der Bauverordnungen.
Beim bau eines Pools im Garten sollte man einige Bauvorschriften einhalten. Aber in den meisten Bundesländern ist dies ein bewiligungsfreies Bauvorhaben.

Rechtliches beim Poolbau

Diese Seite ist keine Rechtsberatung noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Sie ist nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen.

Absicherung des Pools (Sicherungspflicht)

Der Schwimmbad muss gegen unbefugtes Betreten abgesichert werden wie etwa Kleinkinder etc. Kleinkinder können auch problemlos im Pool ertrinken wo sie stehen könnten. Ein kleiner Jägerzaun über den Kinder klettern können reicht nicht aus! Der Eigentümer haftet auch wenn die Kinder das Grundstück unbefugt betreten.

‚Eltern haften für Ihre Kinder...’ ist Unsinn, in Deutschland gibt es wie an allen modernen westlichen Ländern keine Sippenhaft.

Hier ein Kurzer Ausflug weitere Rechtsirrtümer: www.jurawiki.de/VRI

Versicherung Überdachung / Sturm- Hagelschäden.

Wer eine Poolüberdachung hat sollte dies in seiner Gebäudeversicherung / Haftpflichtversicherung / Glasversicherung mit eintragen lassen. Schriftlich! Genaueres kann nur der Versicherungsvertreter sagen.

Bauverordnungen zum Schwimmbadbau

Für den Bau eines Pools / Schwimmbads auf den eigenen Grund gelten in der Regel folgenden Bauverordnungen:

  • Bewilligungsfreie Bauvorhaben
  • der Abstand zur Nachbargrenze
  • und Solaranlagen.

In den meisten dt. Bundesländern gilt ein Becken Volumen von 100m³ als Bewilligungsfrei. Bei einem Schwimmbecken von 4m x 8m x 1,5m = 48m³ sollte das reichen.

Bewilligungsfrei heißt nicht dass einfach drauf los gebaut werden darf. Auch hier muss meist eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung eingereicht werden, und eine Baubewilligung erfolgen. Teilweise schaut sich das Bauamt die Sache auch an. Grundsätzlich gilt am besten immer vorher mit dem zuständigen Bauamt Rücksprache halten, ob es ausnahmen gibt wie etwa Landwirtschaft, Naturschutzgebiete, Denkmalsschutz, Aussenbereich¹ etc.

¹Mit Innen- Aussenbereich ist Innerorts und Ausserorts gemeint. Die Bauanträge gibt es im jeweiligen Bauamt / Baupolizei.

Hier eine Übersicht der Bauverordnungen zum Schwimmbadbau der einzelnen Bundesländer (Bauverordnungen sind Landesrecht, lönnen aber von Städten und Gemeinden enger gefasst werden):

Bauverordnung

Baugenehmigung Pool in Deutschland

Baden-Württemberg

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/...

Abstand LBO §5 , §6 und § 7,

Bewilligungsfrei : Anhang (zu § 50 Abs. 1)

Punkt: 21. Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung,

Punkt: 43. Wasserbecken im Innenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt,

Punkt: 53 ;-)

Punkt: 54. luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche im Innenbereich¹.

Bayern

http://www.stmi.bayern.de/... 

Abstand Art. 6 

Artikel 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben

2 b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren

aa) in und an Dach- und Außenwandflächen sowie auf Flachdächern, im Übrigen mit einer Fläche bis zu 9 m².

9. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger temporärer luftgetragene Überdachungen, außer im Außenbereich¹.

Berlin

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/... 

Abstand §6 und §6a

§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben

9. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich¹. 

§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

Solaranlagen in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m.

Brandenburg

http://bravors.brandenburg.de/...

Abstand § 6 Abstandsflächen

§ 55 Genehmigungsfreie Vorhaben

(3) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender technischer Gebäudeausrüstungen:

Pkt. 8: Wärmepumpen, 

Pkt. 10: Sonnenkollektoren, Solarenergie- und Fotovoltaikanlagen an Dach- oder Außenwandflächen.

(5) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Anlagen, Behälter und Becken:

Pkt. 7: Wasserbecken mit nicht mehr als 100 m³ Beckeninhalt als Nebenanlage zu einem Wohngebäude,

(7) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen auf Camping- oder Wochenendhausplätzen, in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

Pkt. 7: luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen mit nicht mehr als 100 m² Grundfläche, ausgenommen im Außenbereich¹.

Bremen

http://www.bauumwelt.bremen.de/...

§ 6 Abstandsflächen

§ 65 Verfahrensfreie Vorhaben Anhang

2.3 Wärmepumpen,

2.4 Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- oder Außenwandflächen von Gebäuden, die keine geschützten Kulturdenkmäler sind, nicht in deren Umgebung liegen und nicht von örtlichen Bauvorschriften nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 erfasst werden.

5.6 Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich¹ nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.

8.6 luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche, außer im Außenbereich¹.

Viel Spaß beim durchwühlen der Anhänge und deren Änderungen.

Hamburg

http://www.hamburg.de/baugenehmigung/... 

§ 6 Abstandsflächen

§ 60 Verfahrensfreie Vorhaben,

Anhang 2:

2.2 Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe von bis zu 3,0 m und einer Gesamtlänge von mehr als 9,0 m.

9. Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

9.1 Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³, außer im Außenbereich¹ und in Kleingartenanlagen.

Hessen

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/...

§ 6 Abstandsflächen und Abstände

§ 63 HBO, Baugenehmigungsfreie Vorhaben, Anlage zu § 63: 

3.9 Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern, im Übrigen bis zu einer Fläche von 10 m².

6.6 Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und 2 m Tiefe, bei einer Tiefe von mehr als 1,50 m bis 2 m unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3.

9.5 luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Brutto-Grundfläche.

12.1 selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe und bis 30 m², im Außenbereich¹ bis 300 m² Grundfläche.

Mecklenburg Vorpommern

http://www.landesrecht-mv.de/...

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

2. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung: 

b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m

9. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung: 

a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich¹.

Niedersachsen

http://www.ms.niedersachsen.de/...

§ 7 Grenzabstände

§ 69 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

2. Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen:

2.3 Wärmepumpen,

2.4 Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen.

9. Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

9.7 Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich¹ nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.

9.8 luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Grundfläche für Schwimmbecken, die nach Nummer 9.7 genehmigungsfrei sind.

NRW

https://recht.nrw.de/...

§ 6 Abstandflächen

§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben 

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: 

Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

30- Wasserbecken bis zu 100 m³ Fassungsvermögen außer im Außenbereich¹.

Sonstige bauliche Anlagen und Einrichtungen:

42- selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 2,0 in Höhe oder Tiefe, im Außenbereich¹ nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 400 m² Fläche haben.

44- Solarenergieanlagen auf oder an Gebäuden oder als untergeordnete Nebenanlagen.

Rheinland-Pfalz

http://landesrecht.rlp.de/...

§ 8 Abstandsflächen

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben

2.Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen

a) Feuerstätten, wenn sie nachweislich (Unternehmensbescheinigung) von einem Fachunternehmen errichtet werden, sowie Abgasanlagen mit Ausnahme von Schornsteinen; § 79 Abs. 2 bleibt unberührt

c) Wärmepumpen; für Wärmepumpen, die Feuerstätten sind, gilt Buchstabe a,

d) Solaranlagen auf oder an Gebäuden; ausgenommen sind Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.

5.Behälter, Wasserbecken

a) Wasserbecken im Freien bis zu 100 m³ Rauminhalt, außer im Außenbereich¹.

7.bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung

b) luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis zu 100 m² Grundfläche, außer im Außenbereich¹ sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.

Saarland

https://www.saarland.de/... 

§ 7 Abstandsflächen

§ 61

Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen

(1) Verfahrensfrei sind:

2. folgende Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung:

a) freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m,

b) Solaranlagen in, an und auf Dach- oder Außenwandflächen sowie gebäude-unabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 12 m.

7. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

b) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, ausgenommen im Außenbereich¹.

Sachsen

https://www.revosax.sachsen.de/...

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

2. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung:

b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen

sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

9. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger

luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich¹.

Sachsen-Anhalt

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/...

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

§ 60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

2.Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung:

b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m 

9.Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich¹.

Schleswig-Holstein

https://www.schleswig-holstein.de/...

§ 6 Abstandflächen

§ 69 Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben

1. Die Errichtung, Herstellung und Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige:

14.Solaranlagen auf oder an Gebäuden, die keine Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind und nicht in deren Umgebung liegen,

27.Wasserbecken bis zu 100 m³ Beckeninhalts, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

28.luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis zu 100 m² Grundfläche außer im Außenbereich¹.

Thüringen

http://landesrecht.thueringen.de/...

§ 6 Abstandflächen

§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

2. folgende Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung:

b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

9. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich¹.

Baugenehmigung Schwimmbad in Österreich

http://www.help.gv.at/... 

http://www.ris2.bka.gv.at/...

Burgenland

https://www.ris.bka.gv.at/...

§ 5 Bebauungsweisen und Abstände

§ 16 Geringfügige Bauvorhaben

(1) Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteilen sowie sonstige Bauvorhaben, an denen keine baupolizeilichen Interessen (§ 3) bestehen, bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen.

(2) Die Baubehörde hat in Zweifelsfällen schriftlich festzustellen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist. Diese Feststellung hat auf Verlangen einer Partei (§ 21) in Bescheidform zu ergehen.

Kärnten

https://www.ris.bka.gv.at/...

§ 7 Bewilligungsfreie Vorhaben, baubehördliche Aufträge

Abs 1 Keiner Baubewilligung bedürfen folgende Vorhaben:

f) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen bis zu 16 m² Fläche, sofern nicht § 2 lit j zur Anwendung kommt;

i) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Wasserbecken bis zu 80 m³ Rauminhalt, sofern sich diese nicht innerhalb von Gebäuden befinden;

(3) Vorhaben nach Abs 1 lit a bis q müssen den Anforderungen der §§ 13 Abs 2 lit a bis c, 17 Abs 2, 26 und 27 dieses Gesetzes sowie den Kärntner Bauvorschriften und dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entsprechen, sofern § 14 nicht anderes bestimmt.

(4) Vorhaben nach Abs 1 lit a bis q sind vor dem Beginn ihrer Ausführung der Behörde schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat den Aufführungsort einschließlich der Grundstücksnummer und eine kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten.

Niederösterreich

https://ris.bka.gv.at/...  

§ 17 Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben

(1) Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben sind jedenfalls:

2. die Auf- oder Herstellung von Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 50 m³,

9. die Aufstellung von Wärmepumpen.

Oberösterreich

https://ris.bka.gv.at/...

§ 26 Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben

Weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen die in den §§ 24 und 25 nicht angeführten Bauvorhaben; dies gilt insbesondere für

7. Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe bis zu 1,50 Meter und einer Wasserfläche bis zu 35 m².

Salzburg

https://www.ris.bka.gv.at/...

Steiermark

https://www.ris2.bka.gv.at/...  

Steiermärkisches Baugesetz

§ 21 Baubewilligungsfreie Vorhaben (5)

(1) Zu den bewilligungsfreien Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von:

2. kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere

d) Wasserbecken bis zu insgesamt 100 m³ Rauminhalt, Saisonspeichern für solare Raumheizung und Brunnenanlagen;

e) luftgetragenen Überdachungen bis zu insgesamt 100 m² Grundfläche;

Tirol

https://www.ris.bka.gv.at/...

Tiroler Bauordnung § 6

Abstände baulicher Anlagen von den übrigen Grundstücksgrenzen und von anderen baulichen Anlagen

(3) Folgende bauliche Anlagen oder Bauteile dürfen in die Mindestabstandsflächen von 3 bzw. 4 m ragen oder innerhalb dieser errichtet werden:

b) oberirdische bauliche Anlagen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, wie Terrassen, Pergolen und dergleichen, wenn sie überwiegend offen sind, sowie offene Schwimmbecken.

Größe nichts gefunden

Vorarlberg

https://www.ris.bka.gv.at/...

Baugesetz

§ 5 Abstandsflächen

§ 6 Mindestabstände

§ 20 Freie Bauvorhaben

Bauvorhaben (§ 2 Abs. 1 lit. e), die weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen, sind frei. Dies gilt besonders für bloße Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie unwesentliche Änderungen von Bauwerken oder sonstigen Anlagen.

Wien

https://www.wien.gv.at/...

Bauordnung für Wien

§ 62 a (1) Bei Bauführungen, die folgende Anlagen betreffen, ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:

1. die nicht unter §§ 60, 61 und 62 fallenden Bauvorhaben,

22. Schwimmbecken mit einem Abstand von mindestens 3 m von Nachbargrenzen bis zu einem Ausmaß von 50 m³ Rauminhalt im Bauland.


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Pool selber bauen